Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer*innen

Ziele der Hilfe:

Eigenständige Lebensführung  und Verselbständigung der Kinder und Jugendlichen, individuell an seinen/ihren Bedürfnissen orientiert, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds

In welchen Situationen können Kinder und Jugendliche z.B. diese Hilfe bekommen?

Bei unsicherem Aufenthalt in Deutschland zur Perspektivenklärung.

Bei Schul- und Ausbildungsproblemen, z.B. wegen Schulverweigerung, Problemen mit dem Unterricht, Schwierigkeiten mit Lehrkräften, Ausbilder*innen und Mitschüler*innen.

Bei Schwierigkeiten, Deutsch zu lernen und in Deutschland zurecht zu kommen.

Bei Auffälligkeiten im Sozialverhalten, z.B. Aggression, Traurigkeit.

Bei Problemen mit Gewalt, Mobbing, Rassismus.

Bei Konflikten mit dem Gesetz: Polizei, Jugendgericht.

Bei Drogenkonsum/Sucht.

Bei Trennung von den Eltern/der Familie/belastender Fluchtgeschichte/ Heimweh.

Wie sieht die Unterstützung durch den Erziehungsbeistand z.B. aus?

Enge Zusammenarbeit mit Vormund, Schule, ggf. Jugendgerichtshilfe

Stärkung der Persönlichkeit des Kindes/Jugendlichen

Unterstützung bei der Erarbeitung einer Perspektive: bei Umzug/Auszug, Antragstellungen, Anmeldungen zu Deutschkursen, Bewerbungen schreiben, Schulgesprächen, Schulwechsel

Netzwerkarbeit: Anbindung des Kindes/Jugendliche an geeignete Angebote, z.B. Freizeitangebote, Beratungsstellen, Sportverein, VHS, Musikschule, Nachhilfeeinrichtungen u.a.

Nach Möglichkeit Einbindung und Aktivierung der Sorgeberechtigten zur Förderung der Erziehungskompetenz

Wer kann diese Hilfe bekommen?

Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren, die Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen vor dem Hintergrund individueller, familiärer und gesellschaftlicher Schwierigkeiten benötigen

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Voraussetzung für eine erfolgversprechende sozialpädagogische Betreuungshilfe ist ein tragfähiger familiärer Rahmen oder die Fähigkeit der Jugendlichen, eine eigenständige Lebensführung zu erreichen.

Wo findet die Hilfe statt?

In der Schule, bei Sportvereinen, in Jugendfreizeiteinrichtungen, in Bibliotheken,

außerhalb der Wohnung, z.B. gemeinsame Unternehmungen,

in den Räumen des Trägers

bei dem Kind/Jugendlichen zu Hause.

Wer führt die Hilfe durch?

Erfahrene, anerkannte, pädagogische Fachkräfte von Weltbürger gGmbH.

Aufgrund der vielfältigen Herkunftsländer und auch kulturellen Hintergründe der Klient*innen ergibt sich die Notwendigkeit der Mehrsprachigkeit und Multiprofessionalität des Teams. Die bestehende Sprachenvielfalt kann kontinuierlich bedarfsgerecht erweitert werden.

Weltbürger gGmbH achtet bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter*innen darauf, dass diese neben ihren fachlichen Qualifikationen auch über Weltoffenheit sowie ein hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz verfügen. Sie gehen bei ihrer Arbeit vom Prinzip der wertschätzenden Anerkennung und einer systemischen Sichtweise aus. Darüber hinaus besitzen sie auch die erforderliche interkulturelle Kompetenz und Methodik, um die Klient*innen mit Migrationshintergrund  beraten und unterstützen zu können.

Wege zu uns / Ansprechpartner*innen:

Das jeweils zuständige regionale Jugendamt prüft zunächst den Bedarf. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Jugendamt.

Ein Antrag auf Hilfe für Erziehung  muss von den Erziehungsberechtigten/Vormund  im Jugendamt gestellt werden.

Das Jugendamt beauftragt uns gegebenenfalls und finanziert die Hilfe.

Was erreicht werden soll, wird mit allen Beteiligten gemeinsam in einem Hilfeplan im Jugendamt festgeschrieben. Der Hilfeplan bildet die Arbeitsgrundlage und wird in einem verabredeten Zeitraum überprüft. Ziele werden individuell am Bedarf orientiert formuliert und mit Unterstützung der Fachkraft umgesetzt.

Bei Fragen können Sie uns unter  der Telefonnummer 030 609 618 60 erreichen.

Bitte nutzen Sie dazu unsere Sprechstunde mittwochs von 9:00-15:00 Uhr,

Ansprechpartnerin ist Frau Schmiermund.

Gesetzliche Grundlage: §30 SGB VIII

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“